Baustellensicherheit

Auf festem Reglement errichtet

Baustellensicherheit ist die Aufgabe des Bauherrn! Sie ist von entscheidender Bedeutung, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Sie umfasst Maßnahmen, die sowohl die physische Sicherheit der Baustelle als auch die Gesundheit der Menschen, die dort arbeiten, gewährleisten. Dies beinhaltet die Umsetzung von Sicherheitsstandards, die Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf sichere Arbeitspraktiken und die Einrichtung von Schutzvorrichtungen. Effektive Baustellensicherheit trägt dazu bei, Risiken zu minimieren, die Effizienz zu steigern und eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen, in der alle Beteiligten aktiv zur Vermeidung von Unfällen beitragen.

  • SiGe-Koordination für Baustellen (Hoch-/Tiefbau, Montage/Industriebau)
    • Koordinierung der Anwendung von §4 Arbeitsschutzgesetz
    • Organisieren der Zusammenarbeit von Arbeitgebern untereinander (Auftragnehmer und Subunternehmer)
    • Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe-Plan)
    • Baubegleitende Betreuung vor Ort mit Sicherheitsbegehungen und Baubesprechungen
    • Erstellung von Baustelleneinrichtungsplänen
    • Erstellung von Baustellenordnungen
    • Flucht- und Rettungswegekonzepte planen
    • Erstellung von Verkehrslenkungsplänen
    • Einholung von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen
  • Arbeiten in kontaminierten Bereichen (fach- und sachkundige Betreuung)
    • Arbeiten mit Asbest

Die Baustellenverordnung (BaustellV) legt dem Bauherrn die Verantwortung auf, die Sicherheit und das Wohlbefinden auf der Baustelle zu gewährleisten.

In Situationen, in denen unterschiedliche Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig sind, fordert die Baustellenverordnung, dass der Bauherr einen Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) einsetzt. Der SiGeKo hat die Aufgabe, das Bauvorhaben, den Ablauf der Bauarbeiten sowie die zukünftigen Tätigkeiten an der Baustelle jederzeit sicher zu organisieren.

Neufassung der Baustellenverordnung seit dem 01. April 2023

Um Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Ihrer Baustelle gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) zu gewährleisten, sind bestimmte Vorgaben als Bauherr zu erfüllen. Unsere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) unterstützen Sie dabei gerne.

Aufgaben des SiGeKo:

  • Abstimmung von Schutzmaßnahmen in der Planungsphase
  • Erstellung und Aktualisierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Festlegung von Arbeitsschutzbestimmungen und Sicherheitsvorkehrungen
  • Erstellung der „Unterlage für spätere Arbeiten“
  • Koordination der Arbeitgeber während der Bauphase

Anforderungen an einen SiGeKo:

  • Mindestens zwei Jahre Erfahrung in Bauvorhaben (Planung oder Ausführung)
  • Baufachliche, arbeitsschutzfachliche und koordinatorische Kenntnisse